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Rasenstreifen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Angebote und Leistungen von GartenFix gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, insbesondere für Garten- und Landschaftsbau, Gartenpflege, Baum- und Gehölzarbeiten, Fällungen, Erd-, Räumungs-, Transport- und Entsorgungsleistungen, Winterdienst sowie damit zusammenhängende Liefer-, Werk- und Dienstleistungen.

1.2 Verbraucher ist jede natürliche Person, die überwiegend zu privaten Zwecken handelt. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Auftragserteilung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3 Individuelle Vereinbarungen, das jeweilige Angebot und die Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur nach ausdrücklicher Zustimmung von GartenFix in Textform.

1.4 Die VOB/B gilt nur, wenn ihre Einbeziehung ausdrücklich vereinbart und der vollständige Text rechtzeitig zur Verfügung gestellt wurde.

2. Angebote und Auftragserteilung

2.1 Angebote sind für den darin angegebenen Zeitraum verbindlich. Fehlt eine Angabe, beträgt die Bindungsfrist 14 Kalendertage ab Angebotsdatum.

2.2 Ein Auftrag kommt durch Annahme des Angebots, Auftragsbestätigung oder einvernehmlichen Beginn der Arbeiten zustande.

2.3 Angebote beruhen auf den erkennbaren Verhältnissen und den Angaben des Auftraggebers. Nicht erkennbare Umstände, insbesondere verdeckte Leitungen, Fundamente, Altlasten, belastete Böden, Kampfmittel, Hohlräume, Wurzeln oder behördliche Auflagen, sind nur umfasst, wenn sie ausdrücklich beschrieben wurden.

2.4 Planungen, Zeichnungen, Berechnungen, Visualisierungen und Leistungsbeschreibungen von GartenFix dürfen ohne Zustimmung nicht vervielfältigt, verändert oder an Dritte zur Ausführung weitergegeben werden.

3. Leistungsumfang und Abrechnung

3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem angenommenen Angebot, der Leistungsbeschreibung und gegebenenfalls der Auftragsbestätigung.

3.2 Bei einem Pauschalpreis gilt der vereinbarte Gesamtpreis für den beschriebenen Leistungsumfang. Bei Einheitspreisen werden die tatsächlich ausgeführten Mengen zu den vereinbarten Einheitspreisen abgerechnet. Bei Stundenlohnarbeiten werden tatsächliche Arbeitszeiten sowie vereinbarte Maschinen-, Anfahrts-, Material- und Entsorgungskosten berechnet.

3.3 Mengen, Maße und Stunden in einem Pauschalangebot sind Kalkulationsgrundlagen, sofern sie nicht ausdrücklich als abrechenbare Mengen bezeichnet sind.

3.4 GartenFix darf geeignete Subunternehmer einsetzen und bleibt für die vertragsgemäße Ausführung verantwortlich.

3.5 Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber gewährt rechtzeitig freien und sicheren Zugang zum Grundstück und stellt nutzbare Zufahrten, Stell-, Arbeits- und Lagerflächen bereit.

4.2 Soweit erforderlich und nicht anders vereinbart, stellt der Auftraggeber geeignete Wasser- und Stromanschlüsse unentgeltlich zur Verfügung.

4.3 Der Auftraggeber informiert vollständig über bekannte Leitungen, Kabel, Drainagen, Bewässerungsanlagen, Tanks, Schächte, Fundamente, Altlasten, Grenzverläufe, Schutzbereiche und sonstige Gefahrenstellen.

4.4 Erforderliche Genehmigungen und Zustimmungen beschafft der Auftraggeber, sofern dies nicht ausdrücklich von GartenFix übernommen wurde.

4.5 Durch fehlende Mitwirkung entstehende Wartezeiten, Leerfahrten und erforderliche Mehrkosten können gesondert berechnet werden.

5. Termine, Wetter und Leistungshindernisse

5.1 Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Sonstige Angaben sind voraussichtliche Zeitfenster.

5.2 Witterung, Bodenverhältnisse, Vegetationsschutzzeiten, behördliche Maßnahmen, Lieferengpässe, Krankheit, Verkehrsstörungen oder andere nicht von GartenFix zu vertretende Ereignisse können eine Verschiebung erforderlich machen.

5.3 GartenFix darf Arbeiten unterbrechen, wenn eine sichere oder fachgerechte Ausführung nicht möglich ist. Vereinbarte Fristen verlängern sich bei vorübergehenden Hindernissen angemessen.

6. Änderungen und Zusatzleistungen

6.1 Änderungen und Zusatzleistungen sollen vor Ausführung in Textform vereinbart werden.

6.2 Werden unvorhersehbare Umstände festgestellt, die zusätzliche Leistungen erfordern, informiert GartenFix den Auftraggeber unverzüglich.

6.3 Zusatzleistungen werden grundsätzlich erst nach Beauftragung ausgeführt. Erforderliche Sicherungsmaßnahmen bei Gefahr im Verzug bleiben hiervon unberührt.

6.4 Nicht ausdrücklich beauftragte Leistungen sind nicht im Preis enthalten.

7. Preise und Zahlung

7.1 Es gelten die im Angebot genannten Preise. Gegenüber Verbrauchern werden Endpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen. Gegenüber Unternehmern können Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer genannt werden.

7.2 GartenFix kann angemessene Vorauszahlungen insbesondere für Material, Pflanzen, Entsorgung, Mietgeräte und Fremdleistungen verlangen.

7.3 Abschlagszahlungen können entsprechend dem erreichten Leistungsstand verlangt werden.

7.4 Rechnungen sind innerhalb der ausgewiesenen Frist ohne Abzug zahlbar. Fehlt eine Frist, beträgt das Zahlungsziel 14 Kalendertage ab Zugang.

7.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gesetzliche Verzugszinsen sowie erforderliche und nachweisbare Rechtsverfolgungskosten können geltend gemacht werden.

8. Pflanzen und Naturmaterialien

8.1 Naturbedingte Abweichungen bei Pflanzen, Rollrasen, Saatgut, Naturstein, Holz und vergleichbaren Materialien in Farbe, Form, Struktur oder Maß sind kein Mangel, soweit die vereinbarte Verwendung und Qualität nicht beeinträchtigt werden.

8.2 Nach Übergabe oder Abnahme obliegen Bewässerung, Düngung, Schnitt sowie Frost-, Hitze- und Schädlingsschutz dem Auftraggeber, soweit keine Pflegeleistung beauftragt wurde.

8.3 Eine Anwuchsgarantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Gesetzliche Mängelrechte wegen bereits vorhandener Mängel oder fehlerhafter Ausführung bleiben unberührt.

8.4 Für vom Auftraggeber beschaffte oder verbindlich vorgegebene Materialien haftet GartenFix nicht für deren Eignung, sofern erkennbare Bedenken rechtzeitig mitgeteilt wurden.

9. Baumarbeiten und Entsorgung

9.1 Baum- und Gehölzarbeiten werden nach dem vereinbarten Leistungsumfang und den einschlägigen Sicherheitsanforderungen ausgeführt.

9.2 Das Entfernen oder Fräsen von Baumstubben, Wurzeln, Schnittgut oder Stammholz ist nur geschuldet, wenn es ausdrücklich im Angebot enthalten ist.

9.3 Abtransport und Entsorgung sind nur umfasst, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

9.4 Stellt sich Material als belastet, gefährlich oder anders einzustufen heraus, können erforderliche Analyse-, Verpackungs-, Transport- und Entsorgungskosten gesondert berechnet werden. GartenFix darf unbekannte oder gefährliche Stoffe bis zur Klärung zurückweisen.

10. Abnahme und Mängelrechte

10.1 Soweit die Leistung einer Abnahme zugänglich ist, ist der Auftraggeber nach vertragsgemäßer Fertigstellung zur Abnahme verpflichtet. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.

10.2 Eine Abnahmefiktion gegenüber Verbrauchern tritt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und nach einem entsprechenden Hinweis in Textform ein.

10.3 Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Der Auftraggeber hat GartenFix Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung zu geben.

10.4 Eine Selbstvornahme oder Beauftragung Dritter auf Kosten von GartenFix setzt grundsätzlich eine angemessene Frist zur Nacherfüllung voraus, sofern eine Fristsetzung gesetzlich nicht entbehrlich ist.

10.5 Normale Abnutzung, natürliche Pflanzenverluste aufgrund unzureichender Pflege, außergewöhnliche Witterung, Tierverbiss, Schädlingsbefall oder Eingriffe Dritter begründen keinen Mangel, soweit GartenFix diese Umstände nicht zu vertreten hat.

11. Haftung

11.1 GartenFix haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

11.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

11.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

11.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Beschäftigten, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von GartenFix.

12. Kündigung und Stornierung

12.1 Die Rechte beider Seiten zur Kündigung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

12.2 Wird ein Werkauftrag vor Fertigstellung ohne wichtigen Grund gekündigt, kann GartenFix die gesetzlich vorgesehene Vergütung unter Anrechnung ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs verlangen.

12.3 Bereits bestellte, speziell angefertigte, verderbliche oder nicht rückgabefähige Materialien sowie nachweisbare Storno-, Miet-, Transport- und Fremdleistungskosten werden im gesetzlich zulässigen Umfang berücksichtigt.

12.4 Kündigungen und Stornierungen sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen.

13. Datenschutz und Verbraucherstreitbeilegung

13.1 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die gesonderte Datenschutzerklärung auf dieser Website.

13.2 GartenFix ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.

14.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand der Geschäftssitz von GartenFix.

14.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gelten anstelle der unwirksamen Regelung die gesetzlichen Vorschriften.

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